Sichere, genaue und steuerlich konforme elektronische Rechnungen ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand, alles mit Banqup.
Ab dem 1.1.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen in Deutschland in Kraft. Damit wird die elektronische Rechnung gemäß der Europäischen Norm EN 16931 (so z. B. XRechnung und ZUGFeRD-Formate) zum Standard.
Aber was genau bedeutet die neue Regelung konkret für Unternehmen? Erfahren Sie alles am 27. November in unserem Webinar “Handeln statt Abwarten: E-Rechnungen in Deutschland und weltweit richtig und smart umsetzen”.
Viele europäische Länder arbeiten aktiv an der Verringerung der so genannten Mehrwertsteuerlücke. Darunter versteht man die Differenz zwischen der erwarteten und der tatsächlich an den Staat abgeführten Mehrwertsteuer.
Als Konsequenz schreiben die Regierungen die elektronische Rechnungsstellung vor, um eine vollständige Transparenz der Rechnungsstellung von Unternehmen in den Ländern zu gewährleisten.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, benötigt Ihr Unternehmen eine E-Invoicing-Lösung, die mit der E-Invoicing-Plattform der jeweiligen Behörde verbunden ist. Mit Banqup ist das für Sie ganz einfach.
Mit Banqup erstellen Sie in Sekundenschnelle elektronische Rechnungen. Verteilen Sie diese dann über unser E-Rechnungsnetzwerk und verbinden Sie sich mit Ihrer Behördenplattform. Wir sorgen dafür, dass Sie alle erforderlichen Felder ausfüllen, damit Sie die Rechnung anschließend im erforderlichen Format übermitteln können. Damit die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften gewährleistet ist.
In Europa gibt es zahlreiche Bestrebungen, solche Vorschriften zu einer Pflicht für elektronischen Rechnungen vorzugeben. Zahlreiche Länder in Europa erlassen gerade entsprechende Gesetze. Werfen Sie einen Blick auf die nächsten wichtigen Termine für die Vorschriften zu elektronischen Rechnungen und sogenannten Clearance-Modellen in europäischen Ländern (Mehrwertsteuerrichtlinie). Sind Sie davon betroffen? Checken Sie, ob und was Ihr Unternehmen tun muss, um diese einzuhalten.
Technische Anforderungen
- Plattform - Je nach Bundesland unterschiedlich
- Format - XRechnung
- Archivierungszeitraum - mindestens 10 Jahre
B2G-Mandate
- Empfangen - Alle öffentlichen Einrichtungen
- Ausstellung - Alle öffentlichen Einrichtungen und ihre Lieferanten
B2B-Mandate
- 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 - Freiwillige elektronische Rechnungsstellung
- 1. Januar 2027 - Verpflichtend für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 €
- 1. Januar 2028 - Verpflichtend für alle anderen Unternehmen
- 1. Januar 2028 - Voraussichtlich E-Reporting für inländische und internationale Transaktionen
- Höchstwahrscheinlich Umsetzung des DCTCE-Modells
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen "compliant" bleibt. Nutzen Sie die Funktionen von Banqup:
Empfangen Sie schon heute EN 16931-konforme Rechnungen, z.B. im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format und erfüllen Sie schon heute die Anforderungen des ab 1. Januar 2025 geltenden Wachstumschancengesetzes.
Schließen Sie sich internationalen E-Invoicing Netzwerken wie Peppol und GENA (ehemals EESPA) an.
Archivieren Sie gesetzeskonform! Sorgen Sie dafür, dass Ihre Dokumente automatisch für die vorgeschriebene Mindestdauer von 10 Jahren (gerechnet ab Ende des Geschäftsjahres, in dem sie erstellt wurden) rechtssicher und zuverlässig archiviert werden.
Gleichzeitig kann Ihr Buchhalter oder Steuerberater durch den direkten Zugriff auf die Buchhaltung bequem und zuverlässig sicherstellen, dass Ihre Rechnungen und Prozesse den Vorschriften entsprechen.
Banqup unterstützt Sie bei der Einhaltung von Vorschriften zur Steuerkonformität für E-Invoicing in nahezu 60 Ländern weltweit.
E-Invoicing ist nicht nur obligatorisch, sondern automatisiert auch Ihre Prozesse und vereinfacht administrative Aufgaben.
Lassen Sie sich von Banqup in Fragen rund um die internationale elektronische Rechnungsstellung unterstützen und konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft.
Mit Banqup werden elektronische Rechnungsstellung und Steuerkonformität zum Kinderspiel.
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