Als erste Maßnahme zur Einführung eines transaktionsbezogenen Berichtswesens erwägt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen für B2B-Umsätze im Inland. Möglicher Startpunkt ist bereits der 1.1.2025!
Update
Die Europäische Kommission hat Deutschland am 23. Juni die Genehmigung erteilt, von Teilen der Mehrwertsteuerrichtlinie abzuweichen und somit verpflichtende elektronische Rechnungen für den B2B-Bereich einzuführen. Die Genehmigung gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 und damit ist der 1.1.25 bereits ein möglicher Startpunkt. Und so steht es auch im neuen Wachstumschancengesetz, welches bereits vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Die von Deutschland vorgeschlagene Regelung entspricht den Anforderungen des “VAT in the Digital Age” (ViDA) Pakets, insbesondere den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, auf der Grundlage einer Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuerregelungen für das digitale Zeitalter neue nationale Regelungen zu erlassen. Die Ausnahmegenehmigung bedeutet, dass Deutschland bereits früher als der Rest der EU starten darf!
Was ist “VAT in the Digital Age”?
“VAT in the Digital Age” ist die neue Richtlinie der Europäischen Kommission, die eine innergemeinschaftliche elektronische Rechnungsstellung (ausdrücklich KEIN PDF) und eine obligatorische digitale Meldung von Business-to-Business-Rechnungen bis 2028 für alle europäischen Mitgliedsstaaten vorschreibt.
Die im Dezember 2022 angekündigte Richtlinie der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Milliarden von Mehrwertsteuerbeträgen einzuholen, die jedes Jahr durch gefälschte Rechnungen und missbräuchliche MwSt.-Forderungen verloren gehen.
Diese Pflicht zur innergemeinschaftlichen elektronischen Rechnungsstellung und zur digitalen B2B-Meldung verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System zu schaffen und einzuführen, das die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Erklärung ermöglicht. Die Einführung dieser Systeme wird viele Mitgliedstaaten wie Deutschland dazu bringen, direkt den logischen nächsten Schritt zu gehen und alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend elektronisch zu machen, mit dem Ziel, auch im Inland fällige Mehrwertsteuerbeträge einzuholen und parallel auch die Wirtschaft weiter zu digitalisieren.
Lesen Sie mehr über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter in unserem Blog (aktuell nur auf Englisch verfügbar).
Die Antwort Deutschlands im Einzelnen
Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hat in den vergangenen Wochen einen Diskussionsentwurf an ausgewählte deutsche Verbände versandt und um Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen gebeten.
Der Vorschlag, der mittlerweile auch bereits vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht vor, die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Umsätze im Inland ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend einzuführen, wobei die Einführung schrittweise erfolgen soll. Verschiedene Ansätze werden in dem sogenannten Wachstumschancengesetz vorgesehen:
- Die Priorität der Papierrechnung entfällt, und die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von EN16931-konformen E-Rechnungen ist nicht mehr erforderlich.
- Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen gemäß EN16931 für alle Empfänger im B2B-Bereich verpflichtend.
- Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
- Ausnahmen für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.
Damit werden sowohl Papier- als auch PDF-Rechnungen und später sogar EDI-Rechnungen nicht mehr zulässig sein!
Wie bereits erwähnt, sieht der aktuelle ViDA-Vorschlag vor, dass für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze die transaktionsbezogene Meldung verpflichtend wird und die zusammenfassende Meldung ab dem 1. Januar 2028 abgeschafft wird. Deutschland strebt ein einheitliches elektronisches System für die transaktionsbezogene Meldung an, das den Aufwand sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-Umsätze minimiert. Bei der nationalen Ausgestaltung des Meldewesens werden die laufenden Diskussionen auf EU-Ebene berücksichtigt und die sich daraus ergebenden technischen Anforderungen in die Beratungen eingebracht.
Wichtig anzumerken ist, dass Deutschland in Richtung eines sogenannten DCTCE-Modells (Decentralised CTC Exchange) plant. Das DCTCE-Modell ist eine gemeinsame Anstrengung der weltweit wichtigsten Akteure im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung mit dem Ziel, eine 100%ige Interoperabilität und eine vollständige Automatisierung der Geschäftsprozesse zu erreichen. Das neue Modell ermöglicht die Automatisierung von Geschäftsprozessen, ohne dass die Steuerbehörden auf die von ihnen benötigten Mehrwertsteuerinformationen verzichten müssen.
Weitere Informationen (auf Englisch) zum DCTCE-Modell finden Sie hier.
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